Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Weiss Bau & Beratung AG
1. Geltungsbereich AGB
1.1 Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Weiss Bau & Beratung AG einerseits (nachfolgend Weiss Bau & Beratung AG genannt) und ihren Auftraggebern (Kunden). Der Auftraggeber ist der Vertragspartner der Weiss Bau & Beratung AG. Der Auftraggeber hat Kenntnis seiner Pflichten aus den vorliegenden AGB.
1.2 Handelt ein Architekt, Bauherrenvertreter oder Bauleiter im Auftrag eines Anderen, ist der eigentliche Auftraggeber zwingend bei Auftragserteilung zu benennen. Seine Zustimmung muss durch Unterschrift bestätigt werden.
1.3 Diesen AGB entgegenstehende Bestimmungen der AGBs des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. Beauftragung gültige Fassung der AGB der Weiss Bau & Beratung AG.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote sind bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber freibleibend und unverbindlich für spätere Angebote. Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Besichtigung oder nach telefonischen Angaben, jedoch ist das Angebot dann nur als Richtpreis anzusehen.
2.2 Hat der Auftraggeber das Angebot bei der Weiss Bau & Beratung AG nicht ausdrücklich oder schriftlich angenommen, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen, sobald der Auftraggeber die Leistung und Arbeit ohne Widerspruch entgegennimmt oder die Weiss Bau & Beratung AG die Arbeiten beginnen und durchführen lässt.
2.3 Das Angebot kann sich bei unvorhergesehen Leistungen, sowie bei Leistungen, die nicht zu erkennen waren, entsprechend erhöhen. Eine weitere Erhöhung kann durch Zusatzarbeiten wie z.B. Lohnstundenarbeiten für das Entfernen von Gartenplatten oder Kies, etc. entstehen.
2.4 Ändern sich die Grundlagen des Preises für eine im Angebot vorgesehene Leistung aufgrund von Anordnungen des Auftraggebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder aber durch einen erst im Laufe der Ausführung des Auftrages erkennbaren anderen Problemgrades, so bestimmt sich der Preis nach der geänderten Berechnungsgrundlage. Bei erheblichen Abweichungen vom ursprünglichen Kostendach, sofern diese erkennbar sind, wird der Auftraggeber, wenn möglich von der Weiss Bau & Beratung AG, unverzüglich informiert.
2.5 Durch Auftragserteilung werden die unten angefügten Miet- und Geschäftsbedingungen der Weiss Bau & Beratung AG als verbindlich und ausschliesslich gültig anerkannt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die im Angebot der Weiss Bau & Beratung AG ausgewiesenen Preise haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Angebotsdatum und diese verstehen sich in CHF, die MwSt. ist separat ausgewiesen. Arbeiten, welche im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht angeführt sind, jedoch erwünscht und/oder erforderlich sind, werden gesondert berechnet.
3.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalt von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Wird die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen, wird eine erste Mahnung mit CHF 25.00 Mahngebühren verschickt. Wird auch nach der ersten Mahnung keine Zahlung vorgenommen, erfolgt eine zweite Mahnung mit zusätzlichen CHF 50.00 Mahngebühren. Nach Ablauf der Frist für die zweite Mahnung wird die offene Forderung ohne weiteren Schriftverkehr direkt einem Inkassobüro zu Betreibung übergeben. Der gesetzliche Verzugszins von 8 % pro Jahr wird ab dem Zeitpunkt der zweiten Mahnung fällig und ab diesem Zeitpunkt auf den offenen Betrag berechnet.
3.3 Eine Bezahlung der Rechnung muss zwingend durch den Auftraggeber erfolgen. Direktzahlungen von Seiten der Versicherung des Auftraggebers sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch die Weiss Bau & Beratung AG bei Auftragsbestätigung erlaubt. Die Zahlungspflicht bleibt aber in allen Fällen beim Auftraggeber.
3.4 Vor Auftragsbestätigung wird durch unsere Finanz-Monitoring-Abteilung automatisch eine Kreditüberprüfung vorgenommen, sollten Auffälligkeiten festgestellt werden, können sich unsere Zahlungsbedingungen ändern.
3.5 Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung einer Arbeit, falls nicht anders vereinbart. Bei grösseren Beträgen (z.B. Langzeiteinsatz) sind zwei oder mehrere Akontorechnungen möglich.
3.6 Mündliche Preisangaben (grobe Kostenschätzungen) haben nur dann Gültigkeit, wenn die Weiss Bau & Beratung AG, diese auch schriftlich bestätigen.
4. Beizug von Dritten
4.1 Die Weiss Bau & Beratung AG kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte, namentlich Hilfspersonen, Subunternehmer oder Arbeitsgemeinschaften, beiziehen. Die Haftung für die beigezogenen Dritten seitens der Weiss Bau & Beratung AG ist innerhalb der gesetzlichen Bedingungen ausgeschlossen.
4.2 Die Weiss Bau & Beratung AG darf Informationen und Daten, welche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen, an die vorstehend genannten Dritten weitergeben.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Allgemein
5.1.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausführungen der von der Weiss Bau & Beratung AG zu erbringenden Leistungen nicht durch Auf- und Umräumarbeiten und/oder Beseitigung von Hindernissen und/oder Ausräumen von Mobiliar im betreffenden Mess- und Trocknungsbereich / Dachfläche verzögert wird.
5.1.2 Weiter ist der Auftraggeber verpflichtet, die Weiss Bau & Beratung AG rechtzeitig über die in seinem Betrieb geltenden Unfallverhütung-, Arbeitsschutz-, Umweltschutzvorschriften sowie über etwaige fehlende Sicherheitssysteme auf den Dachflächen zu unterrichten. Sollten diese Informationen vor der Legung des Angebotes der Weiss Bau & Beratung AG nicht bekannt sein, so kann sich der Angebotspreis entsprechend ändern.
5.1.3 Auftraggeber ist verpflichtet, die Weiss Bau & Beratung AG auf branchenspezifische Sicherheitsvorschriften sowie technische Besonderheiten der zu prüfende Geräte, Anlagen und Objekte und Räumlichkeiten ausdrücklich und nachweislich hinzuweisen. Behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder ähnliches hat der Auftraggeber einzuholen Kosten für behördliche Auflagen (z. B. bei Einsatz von Gasgeräten unter Erdgleiche oder bei Tankanlagen) trägt der Auftraggeber; ebenso Versicherungsprämien. Sollten sich Meinungsverschiedenheiten ergeben, sollen diese im Wege direkter Verhandlungen unverzüglich abgehandelt werden.
5.1.4 Nach Vertrag sind auch die jeweils anwendbaren untenstehenden Ergänzungen und Instruktionen zu beachten.
5.2 Betreffend der von der Weiss Bau & Beratung AG vermieteten und zur Verfügung gestellten Geräte zur Flachdach – + Bautrocknung.
5.2.1 Die untenstehenden allgemeinen Sicherheitshinweise und Aufstellrichtlinien sind Bestandteil der Mietbedingungen der Weiss Bau & Beratung AG.
5.2.2 Jedes von der Weiss Bau & Beratung AG verwendete Gerät wird vorgängig auf seine einwandfreie Funktion überprüft. Dies gilt mit Inbetriebnahme ausdrücklich als zugestanden. Für sämtliche Betriebsstörungen, die ihre Ursache nicht in einem Mangel des Gerätes bzw. Mangel des Aufbaues haben, übernimmt die Weiss Bau & Beratung AG keinerlei Haftung. Insbesondere haftet der Auftraggeber für unsachgemässe Bedienung, Beschädigung nicht rechtzeitig gemeldeter Stromausfälle etc. selbst. Somit ist der Auftraggeber verpflichtet, Störungen unverzüglich der Weiss Bau & Beratung AG mitzuteilen. Transportschäden sind unverzüglich zu melden.
5.2.3 Notwendige Überprüfungen der Geräte werden mit dem Auftragsgeber abgesprochen und kostenpflichtig verrechnet.
5.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von der Weiss Bau & Beratung AG installierte Gerät gegen Verlust und Beschädigung zu sichern, und es nur an dem vereinbarten Einsatzort zu verwenden. Der Auftraggeber ermöglicht der Weiss Bau & Beratung AG die jederzeitige Überprüfung des Gerätes.
5.2.5 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Strom für Geräte, Werkzeuge, Beleuchtung sowie Wasser zur Verfügung gestellt wird. Des weiteren muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass sämtliche feuer- und baupolizeilichen Vorschriften eingehalten werden.
5.2.6 Wird ein Gerät für Sanierungs- oder Überwachungszwecke von Schäden vor Ort beim Auftraggeber installiert, ist der Auftraggeber zur sorgfältigen und zweckmässigen Behandlung des installierten Gerätes verpflichtet. Die sorgfältige Behandlung richtet sich nach den Instruktionen der Trocknungstechniker und nach den Angaben in den AGB’s und den Ergänzungen und Instruktionen.
5.2.7 Gasführende Leitungen (Schläuche, Kupfer- und Kunststoff Rohre) sowie Elektrokabel und Ablaufleitungen dürfen nicht geknickt oder sonst irgendwie mechanisch belastet werden. Sie sind so zu verlegen, dass sie vor mechanischen Beschädigungen geschützt sind. Die Geräte dürfen niemals durch Herausziehen des Netzsteckers ausser Betrieb gesetzt werden.
5.3 Folgen der Verletzung der vertraglichen Pflichten
5.3.1 Allfällige Schäden, welche durch die Verletzung von Mitwirkungs- bzw. Aufklärungspflichten durch den Auftraggeber entstanden sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.3.2 Die Weiss Bau & Beratung AG kann den Auftrag jederzeit aus wichtigen Gründen kündigen. Der Ersatz der Auslagen und Verwendungen ist durch den Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt geschuldet.
6. Haftung des Auftraggebers bei Aufträgen und Miete von Flachdach- und Bautrocknungsgeräten:
6.1 Die Weiss Bau & Beratung AG haftet nur für die Gebrauchstüchtigkeit der Geräte zum vereinbarten Zweck. Jede weitergehende Haftung, z. B. für die Einhaltung bestimmter Temperaturen oder Temperaturbereiche ist ausgeschlossen. Sämtliche Geräte dürfen, ohne Einwilligung der Weiss Bau & Beratung AG, nicht auf eine andere Einsatzstelle verschoben oder an Drittpersonen übergeben werden.
6.2 Der Auftraggeber/Mieter hat die Geräte der Weiss Bau & Beratung AG und deren Zubehör sorgfältig zu behandeln. Eventuell auftretende Störungen an Geräten und deren Zubehör sind umgehend der Weiss Bau & Beratung AG zu melden, welche diese kostenlos behebt, sofern nicht der Mieter die Gebrauchsuntüchtigkeit verursacht hat. Durch den Auftraggeber selbst durchgeführte Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Reparaturen ausschliesslich durch dafür ausgebildetes Fachpersonal erfolgen darf. Durch die Miete ist nur die gebrauchsbedingte Abnutzung abgegolten. Der Auftraggeber haftet für eine mängelfreie Rückgabe der übernommenen Geräte und des Zubehörs an die Weiss Bau & Beratung AG.
6.3 Schäden, die an den Geräten oder deren Zubehör durch unsachgemässe Behandlung oder Fahrlässigkeit verursacht werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet. Bei Totalschäden oder Verlust, auch durch Diebstahl oder Raub, ist der Wiederbeschaffungswert durch den Auftraggeber an die Weiss Bau & Beratung AG zu ersetzen. Für nicht mehr retournierte und defekte Mietsachen oder Teile davon sowie für Zubehör haftet der Auftraggeber zum Verkehrswert. Dies gilt auch dann, wenn die Rückgabe der Mietsache aus Gründen ausbleibt, die der Auftrag nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber haftet solidarisch mit dem Eigentümer für sämtliche Mietaufwendungen.
6.4 Werden durch den Auftraggeber, Mieter oder unbefugte Dritte, die seitens der Weiss Bau & Beratung AG errichteten Vorkehrungen, insbesondere Abdeckungen ganz oder teilweise entfernt oder unwirksam gemacht oder erfolgt unerlaubte Manipulation an Geräten oder Aufbauten, haftet die Weiss Bau & Beratung AG nicht für dadurch entstehende Schäden.
7. Haftungsbegrenzung und –Ausschluss der Weiss Bau & Beratung AG
7.1 Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen (Art. 100 OR).
7.2 Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss bzw. Beauftragung vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Weiss Bau & Beratung AG, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder Zusicherungen seitens der Weiss Bau & Beratung AG betreffend, die den Auftraggeber auch gegen Schadensrisiken absichern soll. Im Falle leichter Fahrlässigkeit besteht eine entsprechend auf den vorhersehbaren Schaden begrenzte Haftung nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder ein Fall des Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung vorliegt. In allen übrigen Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Weiss Bau & Beratung AG dem Grunde und der Höhe nach, nur so weit entsprechender Versicherungsschutz besteht.
7.3 Die Demontage und Montage, von Gegenständen wie zum Beispiel Gartenmöbel, Schränke etc. führt der Auftraggeber auf eigenes Risiko aus. Auf separaten mündlichen oder schriftlichen Auftrag hin können solche Aufgaben von der Weiss Bau & Beratung AG übernommen werden, jedoch erfolgt die Demontage und Montage auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.
7.4 Die Weiss Bau & Beratung AG haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, welche in Verbindung einfärbenden Untersuchungen entstehen. Bei Wassereintritten oder -Austritten können leichte Verfärbungen an Bauteilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
7.5 Weitere Haftungsausschlüsse gemäss Punkt 9: Ergänzungen zu den AGB’s
8. Allgemeines
8.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewallten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die verträgliche Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen zum Rücktritt. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten.
8.2 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Als Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt der Sitz der Weiss Bau & Beratung AG. Die Weiss Bau & Beratung AG kann den Auftraggeber aber auch an seinem Wohnsitz belangen. Der Vertrag sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, auch solche, die sich nicht unmittelbar aus dem Vertrag ergeben, unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht.
9. Allgemeine Hinweise und Richtlinien sowie Ergänzungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weiss Bau & Beratung AG
Dichtigkeitsprüfungen und Leckortungen
9.1 Aufgrund von physikalischen Gegebenheiten kann die Weiss Bau & Beratung AG, trotz ordnungsgemässem und sorgfältigem Einsatz der angewandten Messtechniken, keine Gewährleistung übernehmen, dass alle Leckagen erkannt werden.
9.2 Bei wasserdurchlässigen Trennlagen oberhalb der Dachabdichtung wie z.Bsp. bei lose verlegten PE – Folien, Wasserspeichermatten, Noppenbahnen, Schutzfolien etc. kann es zu Beeinträchtigungen des Messergebnisses kommen, weshalb hierfür keine Haftung übernommen werden kann.
9.3 Ein Untersuchungserfolg kann nicht garantiert werden. Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig, sondern der Arbeit geschuldet.
9.4 Die Weiss Bau & Beratung AG führt die Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik mit modernsten Geräten durch. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben, über Leitungsverläufe, sowie Leitungspläne, Gebäudepläne, etc. bereitzustellen, damit eine ordnungsgemässe Leckortung durchgeführt werden kann. Im Falle unrichtiger Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung seitens der Weiss Bau & Beratung AG.
9.5 Bei der Leckortung wird die ermittelte Verdachtsstelle, wenn diese repariert werden soll, teilweise durch uns freigelegt, damit die Leckstelle sichtbar wird und der Wasserschaden abgeschätzt werden kann. Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckage Bilder für uns zeigen, so dass unter Umständen auch Bereiche geöffnet werden, an denen keine Leckstelle vorhanden ist. Für diese zur Leckortung zusätzlich, geöffneten Bereiche wird keine Haftung übernommen. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber.
9.6 Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrere Leckortungen vorgenommen werden müssen, weil der grösste Teil des flüssigen Mediums nur an der grössten Leckage entweicht. Weiteres gibt es Leckstellen, die sich bei der Lecksuche durch Änderung der Temperatur und Druckverhaltens wieder verschliessen. Daraus resultierende Mehreinsätze gehen zu Lasten des Auftraggebers
9.7 Bei Leckortung an Rohrsystemen im Innenbereich kann aus physikalischen Gründen sowie aufgrund von vielen Unwägbarkeiten wie Unkenntnissen über die Rohrverlegung, den Leitungsverlauf, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktion kein Ortungsergebnis garantiert werden. Zusätzliche Schwierigkeiten wie Funktionstüchtigkeit, Alter, Einbausituation und teilweise kleine Verlustmengen können das Ortungsergebnis ebenfalls verfälschen. Bei Dichtheitsprüfungen mittels Druckprüfung kann es unabhängig von der Leitungsart zu Leckverschlüssen während der Prüfung kommen. Dies kann weder beeinflusst noch verhindert bzw. erkannt werden. Wird eine geprüfte Leitung im Prüfbericht als dicht bezeichnet oder kann keine Undichtheit festgestellt werden, so gilt diese Feststellung für den Zeitpunkt der Messung. Alle Ergebnisse und Erkenntnisse, die mündlich oder schriftlich kommuniziert werden, sind Verdachtsstellen. Eine Schadenursache kann erst nach der Freilegung einer Verdachtsstelle bestimmt werden. Sichtungsöffnungen können Teil einer erfolgreichen Leckortung sein. Alle im Prüfbericht ausgeführten Erkenntnisse basieren auf den Messergebnissen und externen Informationen, die der Weiss Bau & Beratung AG bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Prüfberichtes bekannt sind. Verleih von Bauheiz- und Trocknungsgeräten
9.8 Mit der Übernahme der Geräte und des Zubehörs geht die Gefahr in jeder Beziehung, auch in der Haftpflicht, auf den Mieter über. Der Mieter oder dessen Beauftragter haften für die pflegliche Behandlung der übernommenen Geräte mit Zubehör (Armaturen, Schläuche, Kabel, Gasflaschen, etc.). Die Bedienung der Geräte ist nur durch zuverlässig unterwiesene Personen unter Einhaltung der jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften durchzuführen. Für folgende Schäden, die durch von der Weiss Bau & Beratung AG nicht verschuldete Ereignisse auftreten, kann die Weiss Bau & Beratung AG nicht haftbar gemacht werden. Besonders Liefen/Verzögerungen der Lieferanten der Weiss Bau & Beratung AG, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Energiemangel, Unterbrechung der Stromzufuhr, ausgeschaltete Hauptschalter oder Regler Geräte wie Thermostate und Hygrostaten, defekte oder zu schwach dimensionierte Stromzuleitung, Verhinderung der Sauerstoffzufuhr, Wasserschäden aller Art, fehlerhafte Bedienung oder Behandlung der Geräte, unsachgemässe Verwendung, böswillige Beschädigung, schädliche Gase und Dämpfe, Transportschäden (wenn nicht durch Vermieter transportiert). Ebenso ist eine Haftung der Weiss Bau & Beratung AG für Schäden, die durch den Betrieb der Geräte an Personen oder Sachen entstehen, sowie für Folgeschäden irgendwelcher Art ausgeschlossen. Ebenso sind Ersatzansprüche für Produktions- und Gewinnausfall ausgeschlossen. Brennstoffe und Strom gehen zu Lasten des Mieters. Bei sehr starken Heiz- und Trocknergeräten ist mit einem erhöhten Geräuschpegel zu rechnen.
9.9 Die Weiss Bau & Beratung AG haftet nur für die Gebrauchstüchtigkeit der Geräte zum vereinbarten Zweck. Jede weitergehende Haftung, z. B. für die Einhaltung bestimmter Temperaturen oder Temperaturbereiche ist ausgeschlossen. Sämtliche Geräte dürfen, ohne Einwilligung von der Weiss Bau & Beratung AG, nicht auf eine andere Einsatzstelle verschoben oder an Drittpersonen übergeben werden.
9.10 Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Eventuell auftretende Störungen an den Geräten und deren Zubehör sind umgehend der Weiss Bau & Beratung AG zu melden, die diese kostenlos behebt, sofern nicht der Mieter die Gebrauchsuntüchtigkeit verursacht hat. Durch den Mieter selbst durchgeführte Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Durch die Miete ist nur die gebrauchsbedingte Abnutzung abgegolten. Der Mieter haftet für eine mängelfreie Rückgabe der übernommenen Geräte und des Zubehörs an die Weiss Bau & Beratung AG.
9.11 Schäden, die an den Geräten oder deren Zubehör durch unsachgemässe Behandlung oder Fahrlässigkeit verursacht werden, werden dem Mieter berechnet. Bei Totalschäden oder Verlust, auch durch Diebstahl oder Raub, ist der Wiederbeschaffungswert vom Mieter zu ersetzen. Für nicht mehr retournierte und defekte Mietsachen oder Teile davon sowie für Zubehör haftet der Mieter zum Verkehrswert. Dies gilt auch dann, wenn die Rückgabe der Mietsache aus Gründen ausbleibt, die der Mieter nicht zu vertreten hat. Der Bauherr haftet solidarisch für sämtliche Mietaufwendungen. Die allgemeinen Sicherheitshinweise und Aufstellrichtlinien sind Bestandteil unserer Mietbedingungen. Medienführende Leitungen (Schläuche, Kupfer- und Kunststoff Rohre) sowie Elektrokabel und Ablaufleitungen dürfen nicht geknickt, oder in einer sonstigen Form mechanisch belastet werden. Sie sind so zu verlegen, dass sie vor mechanischen Beschädigungen geschützt sind. Die Geräte dürfen niemals durch Herausziehen des Netzsteckers ausser Betrieb gesetzt werden.
9.12 Leihgebühr wird vom Tage der Anlieferung bis zum Tage der Fertigmeldung (Abholung) nach Kalendertagen berechnet. Für den Fall einer pauschalen Mietberechnung muss diese bei Auftragserteilung ausdrücklich und nachweislich vereinbart werden. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Aufwand und den am Liefertag gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.13 Kosten für behördliche Auflagen (z. B. bei Einsatz von Gasgeräten unter Erdgleiche oder bei Tankanlagen) trägt der Auftraggeber; ebenso Versicherungsprämien. Etwaige Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben sollten, sollen im Wege direkter Verhandlungen unverzüglich geregelt werden.
9.14 Diese Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und sind vom Auftraggeber spätestens mit der Annahme von Geräten oder Propangas anerkannt. Durch Auftragserteilung werden unsere Miet- und Geschäftsbedingungen als verbindlich und ausschliesslich gültig anerkannt.
10. Leckortungsverfahren
10.1 Tracergas-Verfahren
Bei der Ortung wird ein spezielles Gasgemisch aus Stickstoff und Wasserstoff verwendet. Durch Überdruck wird es unter die Abdichtung eingeleitet und verteilt sich im Dach. Da das Tracer-Gas eine geringere Dichte als Luft besitzt, dringt es nach oben und tritt durch ein Dachleck aus. Mit Hilfe eines Gasdetektors können geringste Konzentrationen im einstelligen ppm-Bereich nachgewiesen und somit auch kleinste Undichtigkeiten geortet werden. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- 230 V Stromanschluss
- Zugang zur Dachfläche
- Abschaltung bzw. Überwachung der Alarmschaltung von Rauch- und Gaswarnmeldern innerhalb und ausserhalb des Gebäudes.
10.2 Flutungs – Verfahren
Die Fläche eines Flachdachs oder einer Terrasse wird von Hand geflutet. Dabei wird eine UV – Pigmentdispersion beigegeben, die selbst durch kleinste Leckagen, wie z. Bsp. Haarrisse dringt. Anschliessend kann mit einer Hochleistungs – UV – Lampe das in das Gebäude eintretende Wasser den Leckstellen zugeordnet werden. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- 230 V Stromanschluss
- Zugang zur Dachfläche
10.3 Elektroimpuls – Verfahren
Der Elektroimpulsgeber wird mit einer Ringleitung verbunden, die im Randbereich jener Fläche verlegt wird, die untersucht wird. Über der Dachabdichtung müssen sämtliche Schichten mit Wasser durchtränkt sein. Durch den Gleichstromimpuls von 40 Volt entsteht ein Potenzial auf der leitfähigen Fläche; danach können die Unterschiede im Potenzial mithilfe eines Spezialmessgeräts gemessen werden. So kann festgestellt werden, über welchen Weg der Strom zur defekten Stelle gelangt und das Leck wird so präzise lokalisiert. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- 230 V Stromanschluss
- Zugang zur Dachfläche
- Vollständiges vorgängiges Wässern der Dachfläche
- Abbau allfälliger Blitzschutzanlagen
10.4 Rauchgas – Verfahren
Mittels Hochleistungsturbinen wird ein Rauchgasgemisch unter die Abdichtung in die Dämmschicht des Daches eingeleitet. An Stellen die undicht sind, Risse oder offene Nähte aufweisen, tritt der Rauch aus – und die undichte Stelle kann punktgenau geortet werden. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- 230 V Stromanschluss
- Zugang zur Dachfläche
- Abschaltung bzw. Überwachung der Alarmschaltung von Rauch- und Gaswarnmeldern innerhalb und ausserhalb des Gebäudes
10.5 Thermografie – Verfahren
Bei der Messung werden Wärmebrücken aufgespürt. Es wird die Intensität der Infrarotstrahlung gemessen, welche für das menschliche Auge unsichtbar ist. Aus einer Vielzahl von Messungen entsteht somit ein Bild aus Falschfarben. Damit wird sichtbar, an welchen Stellen das Gebäude stärker Wärme abgibt als an anderen. Diese Wärmeentweichungen sind Anzeichen für Undichtheiten. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- Zugang zur Dachfläche
10.6 Hochspannungs – Verfahren
Mit einer Art Besen wird die gesamte Fläche eines Flachdachs oder einer Terrasse abgewischt. Dabei wird überprüft, ob auf der Abdichtungsfläche aus Folie und Bitumen Strom fliessen kann. Bei undichten Stellen beginnt das Messgerät an, ähnlich einem Geigenzähler, zu knistern und blitzartige Aufladungen werden sichtbar. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- 230 V Stromanschluss
- Zugang zur Dachfläche
10.7 Endoskop – Verfahren
Bei dem Endoskop-Verfahren kommt eine hochauflösende Endoskopkamera zum Einsatz. Durch den flexiblen Kameraarm können schwer zugängliche Bereiche sichtbar gemacht werden. Mögliche Leckagen, die mit dem bloßen Auge nicht feststellbar wären, können so nachgewiesen werden. Dazu gehören beispielsweise: mangelhafte Rohrverbindungen, Risse im Rohr oder schadhafte Anschlussbereiche. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- Zugang zur Dachfläche
10.8 Neutronensonden – Verfahren
Die Neutronensonde misst die Feuchtigkeit durch Analyse der Konzentration von Wasserstoffatomen. Neutronen mit hoher kinetischer Energie werden bei Zusammenstössen mit Atomen geringer Masse (Wasserstoff) in ihrer Energie auf thermische Geschwindigkeit abgebremst und abgelenkt. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- Zugang zur Dachfläche
10.9 Absperr – Verfahren / Druckprüfung
Das Verfahren zur Absperrung stellt eine zentrale Methode dar, die regelmäßig zur Identifizierung von Undichtigkeiten auf Flachdächern angewandt wird. Diese Technik ermöglicht es, in kurzer Zeit die Effektivität der Dachentwässerung hinsichtlich ihrer Rückstau-Sicherheit zu überprüfen. Sie wird speziell zur horizontalen Analyse der Dachfläche eingesetzt, um Leckagen effizient aufzuspüren. Das Prinzip basiert darauf, dass eine spezielle Absperrblase direkt unterhalb des Aufstockelements des zu untersuchenden Ablaufs positioniert wird. Beim Aufblasen füllt die Blase den Raum innerhalb des Ablaufs aus und blockiert diesen temporär. Danach wird der Ablauf mit Wasser gefüllt, um einen Rückstau zu simulieren. Bleibt der Wasserstand im Ablauf stabil, gilt dieser als sicher gegen Rückstau. Ein absinkender Wasserstand hingegen deutet auf Leckagen im Entwässerungssystem hin. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- Zugang zur Dachfläche
10.10 Elektromagnetisches Messverfahren
Das elektromagnetische Messverfahren nutzt ein elektromagnetisches Feld, um Schwachstellen in der Dachabdichtung präzise zu lokalisieren. Mithilfe eines speziellen Messsystems werden Abweichungen im Feld gemessen, die auf Leckagen hinweisen. Die Analyse erfolgt in Echtzeit und liefert genaue Ergebnisse ohne Beschädigung der Dachschichten. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- 230 V Stromanschluss
- Zugang zur Dachfläche
- Vollständiges vorgängiges Wässern der Dachfläche
- Abbau allfälliger Blitzschutzanlagen
10.11 Elektroakustisches Messverfahren
Ein hochfrequentes Signal wird auf die Gebäudeerdung aufmoduliert und über eine Feuchtebrücke zur Leckstelle übertragen. Die Leckage wird akustisch und visuell erkannt und zentimetergenau lokalisiert. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- 230 V Stromanschluss
- Zugang zur Dachfläche
- Leichte Befeuchtung der Dachhaut
10.12 Vakuumverfahren
Beim Vakuumverfahren wird ein Unterdruck über eine flexible Prüfhaube auf die Dach- oder Geomembran aufgebracht. Durch die Beobachtung des Membranverhaltens im Sichtfenster lassen sich Leckstellen zuverlässig identifizieren, auch bei dünnen oder strukturierten Belägen. Das Verfahren ist geeignet für Abdichtungen aus HDPE, LDPE, PVC, TPO, FPO und EPDM und kann sowohl im Flachdach- als auch im Tiefbaubereich eingesetzt werden. Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Ansprechpartner und Einweisung vor Ort
- 230 V Stromanschluss
- Zugang zur Prüffläche
- Glatte und saubere Membranfläche im Prüfbereich